MPU & Abstinenzkontrolle

Wenn für eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) oder durch eine behördliche/gerichtliche Auflage ein Abstinenznachweis erforderlich ist, begleiten wir Sie mit klaren Abläufen und forensisch verwertbaren Untersuchungen.

Sie werden zur Online-Terminvergabe weitergeleitet.

Einbestellungen erfolgen zufällig – auch am Wochenende und an Feiertagen (07:00–21:00).

Wann ist eine Abstinenzkontrolle erforderlich?

Eine Abstinenzkontrolle kann im Rahmen einer MPU oder aufgrund einer behördlichen bzw. gerichtlichen Auflage erforderlich sein.

MPU (Fahreignungsdiagnostik)

Gerichtliche oder behördliche Auflagen (z. B. Bewährung)

Welche Nachweisformen sind möglich?

Für forensisch verwertbare Ergebnisse stehen in der Regel Haaranalyse und Urinanalyse im Vordergrund. Je nach Vorgabe sind auch Blut- oder Speichelanalysen möglich.

Diese 5 Analysen sind möglich:

Haar

Urin

Kapillarblut

Venenblut

Speichel

Übliche Untersuchungsschemata (MPU)

Bei der MPU werden üblicherweise folgende Schemata nach CTU-Kriterien angewandt. Änderungen von Zeitraum oder Material sind möglich, müssen aber verbindlich und begründet abgestimmt werden.

Material Dauer Anzahl Analysen
Urin 12 Monate 6
Urin 6 Monate 4
Haar 12 Monate 4
Haar 6 Monate 3

Ergänzende Analysen müssen im Vertrag festgehalten sein, sonst sind sie nicht Bestandteil des Abschlussberichts.

Übliche Analyseprofile

Der Analyseumfang ist definiert. Standardmäßig nutzen wir u. a. folgende Profile:

Alkohol-Abstinenzkontrolle (MPU)

Ethylglucuronid (EtG) + Kreatinin im Urin

Drogenscreening (MPU)

Cannabinoide, Opiate, Kokain, Amphetamine, Methadon, Benzodiazepine + Kreatinin im Urin

Opioide (MPU)

Buprenorphin, Tilidin, Tramadol, Fentanyl, Oxycodon + Kreatinin im Urin (bei entsprechender Vorgeschichte/Beauftragung)

Synthetische Cannabinoide / synthetische Drogen (MPU)

nach definiertem Profil

Welche Nachweisformen sind möglich?

Diese 5 Analysen sind möglich:

Haar

Urin

Kapillarblut

Venenblut

Speichel

So läuft das Screening ab

Sie werden nach dem Zufallsprinzip einbestellt. Die Information erfolgt kurzfristig (ca. 1–2 Tage vor dem Termin) telefonisch und per E-Mail.

1. Einbestellung (zufällig) →

Kurzfristige Einbestellung telefonisch (auch am Wochenende) und zusätzlich per E-Mail.

2. Zeitfenster beachten →

Nach Einbestellung müssen Sie binnen 24, maximal 48 Stunden zur Probenabgabe erscheinen.

3. Identitätsprüfung vor Ort →

Bitte pünktlich erscheinen und gültigen Personalausweis mitbringen. Abgelaufene Dokumente oder Ersatzdokumente können nicht akzeptiert werden.

Abwesenheiten & Fehlzeiten

Abwesenheiten müssen frühzeitig mitgeteilt werden und dürfen die Zufälligkeit der Einbestellung nicht gefährden.

Urlaub / berufliche Abwesenheit

  • In den ersten 2 Wochen nach Anmeldung kann keine Abwesenheit angemeldet werden (sonst Abbruch).
  • Geplante Abwesenheit mindestens 3 Werktage vorher
    schriftlich/per E-Mail mitteilen
  • Für E-Mails: info@oebel-medical.com

Krankheit

  • Im Krankheitsfall unverzüglich melden (am besten vor dem Arztbesuch).
  • AU-Bescheinigung innerhalb von 3 Werktagen nachreichen.
  • Nachträgliches Nachreichen ist nicht möglich, wenn zum Zeitpunkt der Einbestellung keine Krankmeldung vorlag (Ausnahme: akute Krankenhaus-Einweisung mit Nachweis)

maximale Fehlzeiten

  • 12 Monate: max. 8 Wochen / 56 Tage (Mo–So)
  • 6 Monate: max. 4 Wochen / 28 Tage (Mo–So)
  • Bei 12 Monaten darf die Verfügbarkeit nicht länger als 6 Wochen am Stück unterbrochen sein.

Wichtige Hinweise zu Einflussfaktoren

Alkohol (EtG)

  • EtG ist hoch sensibel und kann durch Lebensgewohnheiten beeinflusst werden.
  • Als Abstinenzbeleg verwertbar sind nur Messwerte unter 0,1 mg/l.
  • Alkoholhaltige Lebensmittel/Produkte können Einfluss haben
    (z. B. bestimmte Süßspeisen, Mundwasser, alkoholhaltige Arzneimittel, „alkoholfreies“ Bier/Wein/Sekt, naturtrübe Säfte, Balsamico).

Drogenscreening

  • Mohnhaltige Speisen müssen gemieden werden (positiver Opiat-Test möglich).
  • Codeinhaltiger Hustensaft kann zu positivem Opiat-Test führen.
  • Hanfprodukte oder Cannabisrauch in der Umgebung können positive Ergebnisse verursachen; eine Unterscheidung der Aufnahmeart ist laborseitig nicht möglich.

Abschluss, Abbruch & Neubeginn

Abschlussbericht

Nach Rücklauf des letzten Analyseergebnisses erstellen wir einen Abschlussbericht. Er enthält u. a. eine Zusammenfassung des Verlaufs, eine abschließende Bewertung und den Hinweis auf die Einhaltung der CTU-Kriterien. Zusätzlich erhalten Sie die Originalbefunde aus dem forensisch-toxikologischen Labor.

Abbruch durch uns

Bei unentschuldigtem Versäumen von Terminen, wiederholten Verschiebungen oder Manipulationsversuchen kann das Programm abgebrochen werden. In diesem Fall wird kein Abschlussbericht erstellt, sondern nur die Mitteilung über den Abbruch.

Abbruch durch Sie / Neubeginn

Ein Abbruch ist jederzeit möglich, muss aber schriftlich erfolgen (z. B. per E-Mail). Bereits geleistete Zahlungen werden nicht erstattet; es wird kein Abschlussbericht erstellt. Nach Abbruch kann ein neues Programm mit neuem Startzeitpunkt begonnen werden; Ergebnisse aus anderen Vertragszeiträumen werden nicht berücksichtigt.

Beratung & Start ins Programm

Klären Sie vorab, welches Programm (Material/Dauer) für Ihre Vorgabe passt und wie der Ablauf konkret organisiert wird.

Sie werden zur Online-Terminvergabe weitergeleitet.